In Unternehmen arbeiten mehr und mehr „gemischten Belegschaften“, bestehend aus Festangestellten, Teilzeitkräften und auch „virtuellen Mitarbeitern“, wenn man Bots aus RPA-Anwendungen (Robotic Process Automation) und ChatGPT hinzuzählt. Erfolgreiche Projektbeispiele zeigen, wo die Reise hingeht.
Der Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) ist nicht so spektakulär wie ChatGPT, ändert aber im Hintergrund viele Gepflogenheiten.
(Bild: STBSTD - stock.adobe.com)
Robotic Process Automation (RPA) wirft die Frage auf, inwiefern dadurch menschliche Arbeitskraft nicht mehr gebraucht wird. Anbieter aus diesem Segment formulieren gerne, dass sich Mitarbeiter durch den Einsatz derlei Automatisierungs-Software „kreativeren Aufgaben widmen können“. Es bleibt dennoch fraglich, was konkret aus Sachbearbeiter-Stellen wird, für die keine Kreativaufgaben vorgesehen sind. Für Kaffeetrinken und Bürotratsch wird es auf Dauer jedenfalls keinen Lohn geben. Wie man es dreht und wendet, und unabhängig davon, wie man dazu steht: Fakt ist, dass Software-gestützte Automatisierung boomt, wenngleich immer noch viele Projekte scheitern.
Wurden hingegen RPA-fähige Prozesse, also sich wiederholende Aufgaben am Bildschirm eruiert und die Bots erfolgreich implementiert, ist die Effizienzsteigerung enorm. Bots verlangen keine Gehaltserhöhungen, werden nicht krank und brauchen keinen Urlaub. Läuft das System, braucht es in der Regel etwas Außerplanmäßiges, bis menschliches Eingreifen erforderlich wird – aber auch das lässt sich als Nebenprozess automatisieren.
RPA in der Praxis
Ebenfalls problematisch für den reibungslosen Bot-Einsatz ist, wenn mit genutze Software ein Update bekommt und sich das Nutzerinterface ändert. Sich dort reinzufuchsen, schaffen Bots nicht, denn – wenn man so will: Sie wissen gar nicht, was sie tun.
In der Bildergalerie finden Sie Beispiele für erfolgreiche Implementierungen.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.