WCAG ist die Abkürzung für „Web Content Accessibility Guidelines“ und beschreibt Richtlinien für barrierefreie Webangebote. Diese sind in der EU seit 2020 verbindlich. Die WCAG-Richtlinien wurden vom W3C, dem internationalen World Wide Web Consortium erarbeitet.
WCAG-konforme Webseiten sind auch für Menschen mit sensorischen, kognitiven und/oder motorischen Handicaps zugänglich.
Webseiten, die den WCAG-Richtlinien entsprechen, sind auch für Menschen mit sensorischen, kognitiven und/oder motorischen Handicaps zugänglich. Die enthaltenen Informationen können also auch mit entsprechenden Einschränkungen erfasst und notwendige Eingaben ausgeführt werden.
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Dadurch werden die Forderungen nach einem „barrierefreien Internet“ erfüllt. Im deutschsprachigen Raum befindet sich die Umsetzung der WCAG-Richtlinien noch im Anfangsstadium, obwohl diese bereits seit 2002 durch eine gesetzliche Festlegung in der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) gefördert wird.
Prinzipien der WCAG 2.0
Die Grundlagen der WCAG in ihrer aktuellen Fassung beruht auf folgenden vier Prinzipien:
Wahrnehmbarkeit: Inhalte und Bedienelemente (Schaltflächen, Eingabefelder usw.) müssen den Nutzern derart präsentiert werden, dass diese auch mit Einschränkungen wahrgenommen werden können.
Bedienbarkeit: Die Bestandteile des User-Interfaces und der Navigationselemente müssen in jedem Falle bedienbar sein.
Verständlichkeit: Informationen und die Nutzung der Bedienelemente müssen verständlich sein.
Robustheit: Die Inhalte einer WCAG-konformen Webseite müssen robust genug sein, sodass sie von Endgeräten und Software aller Art (Browser, Lesegeräte usw.) samt assistierenden Techniken dargestellt und interpretiert werden können.
WCAG-Konformität
Sind auf einer Website die Forderungen der WCAG-Richtlinien erfüllt, ist von der sogenannten Konformität die Rede. Hierbei ist zu beachten, dass nicht zwingend alle Kriterien des WCAG-Standards erfüllen müssen. Es gibt drei Bewertungsstufen: A, AA und AAA.
Diese Bewertungen erläutern, wie gut eine Website an die Bedürfnisse von Usern mit Handicaps (Sehbehinderung, motorische Einschränkungen usw.) angepasst sind. Ein niedriges Zugänglichkeitsniveau entspricht der Stufe A, ein mittleres bzw. hohes Zugänglichkeitsniveau entspricht den Stufen AA und AAA.
WCAG in der praktischen Umsetzung
Als Beispiel sei die Umsetzung eines Onlineshops und sein Bestellprozess inklusive der Kaufabwicklung beschrieben. Möchte der Anbieter die WCAG-Kompatibilitätsstufe AA erreichen, so muss er dafür sorgen, dass nicht nur die Produktbeschreibungen barrierefrei gestaltet sind. Vielmehr gilt das auch für jede einzelne Webpage, die im Verlauf einer Bestellung aufgerufen wird, um beispielsweise einen Warenkorb zu füllen, der WCAG-Kompatibilitätsstufe AA erfüllt. Dies gilt in diesem Falle auch für die Eingabe der Kundendaten und der Bezahlinformationen.
Fazit
Abschließend muss erwähnt werden, dass sich eine absolute Barrierefreiheit nach Konformitätsstufe AAA in der Praxis so gut wie nicht umsetzen lässt. Hierfür sind die möglichen Einschränkungen (z. B. kognitiver Art, Lern- und Sprachbehinderungen sowie Mehrfachbehinderungen) zu vielfältig, als dass alle Punkte der WCAG-Richtlinien berücksichtigt werden könnten. Deshalb kann das W3C-Konsortium lediglich empfehlen, zielgruppengereicht so viele Kriterien wie möglich umzusetzen, damit eine möglichst große Anzahl von Menschen mit Handicaps am Internet teilhaben kann.
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