Definition „GNU General Public License“ Was ist GNU GPL?

Autor / Redakteur: LineFeed / Stephan Augsten

Hinter GNU GPL verbirgt sich eine Lizenz, die gerne für Freie sowie Open-Source- Software, kurz FOSS, genutzt wird. Die Lizenz gilt ohne individuelle Vereinbarung und erleichtert damit die Softwarenutzung. Sie ist die älteste und eine der bedeutendsten, wenn nicht die bedeutendste Lizenz ihrer Art.

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Im Zuge des Copyleft verlangt GPL, dass die modifizierte Version einer Software unter einer gleichwertigen freien Lizenz veröffentlicht wird.
Im Zuge des Copyleft verlangt GPL, dass die modifizierte Version einer Software unter einer gleichwertigen freien Lizenz veröffentlicht wird.
(Collage gemeinfrei: kuszapro & Clker-Free-Vector-Images - Pixabay.com)

GNU GPL heißt ausgeschrieben „GNU General Public License“ und bezeichnet eine Software-Lizenz, die der Allgemeinheit den freien Zugang zur Software sowie das Recht auf Modifikationen sichert. Den Autoren bleibt die Anerkennung ihrer Urheberschaft.

Entstanden ist die GPL aus dem GNU Projekt, das Richard M. Stallman 1983 initiierte, als Reaktion auf die Aufkündigung des für Bildungs- und Forschungseinrichtungen freien Zugangs zum Quelltext des Unix-Betriebssystems durch AT&T. Daraus erklärt sich auch der Name des Projekts. GNU ist ein rekursives Akronym, das zu „GNU's Not Unix“ expandiert. Richard Stallman ist ebenfalls der Verfasser der ersten Version der GNU GPL.

Copyleft statt Copyright

Die GNU GPL war die erste allgemeine Lizenz, die dem Anwender neben der Nutzung auch den Zugriff auf den Quelltext sichert und den Softwareautoren die Anerkennung ihrer Urheberschaft. Das soll erreichen, dass Anwender nicht durch eine nachträgliche Änderung der Lizenzbedingungen von der Nutzung ausgeschlossen werden können.

Als Gegenleistung verlangt die GPL, dass die Veröffentlichung modifizierter Versionen der Software ebenfalls unter einer gleichwertigen freien Lizenz erfolgen muss. In Anlehnung an den Begriff Copyright werden diese Eigenschaften als Copyleft bezeichnet und durch ein nach links gedrehtes Copyright-Zeichen symbolisiert. Ein daraus abgeleitetes Symbol nutzen die für den künstlerischen Bereich, nach dem Vorbild der GPL entwickelten Creative Commons Lizenzen zur Kennzeichnung der ShareAlike-Eigenschaft.

Die LGPL – ein weiteres Mitglied der GPL-Lizenzfamilie

Die GNU GPL ist die bedeutendste, aber nicht die einzige Lizenz, die das GNU-Projekt und die Free Software Foundation (FSF) für die Verwendung mit Freier und Open Source Software (FOSS) entwickelt haben. In manchen Anwendungsfällen wären die Lizenzbedingungen der GPL zu ungünstig.

Die GNU-C-Bibliothek beispielsweise ist unter der LGPL, der Lesser General Public License veröffentlicht, die es im Gegensatz zur GPL erlaubt, auch proprietäre Software mit ihr zu kombinieren. Da es zahlreiche andere C-Bibliotheken gibt, wäre die Veröffentlichung unter der GPL lediglich ein Akzeptanzhindernis für die GNU-C-Bibliothek gewesen.

Von der GPLv2 zur GPLv3

Die Veränderungen in der IT-Welt hinterlassen ihre Spuren auch in der GNU GPL. Die bereits kurz nach der ersten Version veröffentlichte GNU GPL Version 2 (GPLv2) war bis zum Sommer 2007 die aktuelle Fassung. Die Änderungen an den Lizenzbedingungen der GPLv3 nahmen insbesondere Softwarepatente, die Kompatibilität der inzwischen deutlich gewachsenen Zahl anderer freier Softwarelizenzen, die Definition des Begriffs Quelltext, DRM sowie hardwaremäßige Beschränkung der Ausführung modifizierter freier Software (Tivoisierung) ins Visier.

Um einen Wechsel zu einer aktualisierten Fassung der GNU GPL zu erleichtern, enthält bereits die zweite Version eine Klausel, die vom Urheber optional spezifiziert werden kann und die Veröffentlichung „unter einer späteren Version der GPL“ erlaubt. Ohne diese Klausel ist der Wechsel zu einer neueren Fassung besonders bei größeren Projekten schwierig, da jeder Autor einzeln zustimmen muss.

Softwarenutzung im Internet

Auch die zunehmende Verwendung von Software für Internetdienste hat in der GNU-GPL-Lizenzfamilie Wirkung gezeigt. Die GNU Affero General Public License (AGPL) verlangt zusätzlich zu den Anforderungen der GPLv3, dass eine modifizierte Software, die Anwendern als Netzwerkdienst über einen Server zugänglich gemacht wird, auch auf dem Server als entsprechender Quelltext zum Download verfügbar sein muss. Nicht alle Fragen, die durch die Verwendung von Software in Internetdiensten entstehen, lassen sich lizenzrechtlich lösen. Das betrifft vor allem die Nutzung veränderter freier Software im Rahmen von SaaS.

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