Regulierung und Gesetzgebung Statusbericht Krypto-Finance
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Experten sind sich einig: Der schnellste Weg zur Turbo-Digitalisierung führt über die Auffahrt Blockchain. Der Bundestag macht den Weg frei. Mit dem Fondsstandortgesetz, dem Gesetz über elektronische Wertpapiere und dem Wertpapierinstitutegesetz wagt Deutschland einen Vorstoß in die Zukunft der Finanzmärkte. Zeit also für eine Bestandsaufnahme.

Deutschland wird zum Krypto-Trendsetter. Mehrere richtungsweisende Gesetzentwürfe mit Auswirkungen auf Krypto-Märkte passierten Ende April und Anfang Mai eine Abstimmung im Bundestag:
- das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG)
- das Fondsstandortgesetz (FoStoG)
- das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Die drei Gesetzgebungsinitiativen sind die Krönung einer mittlerweile zweijährigen Anlaufphase zur Modernisierung der Finanzmärkte. Im Zentrum der Änderungen steht Blockchain-Technik und Krypto-Innovationen.
In Deutschland galt bisher noch zivilrechtliches Wertpapierrecht aus dem Jahre 1900, welches zwingend die Verbriefung in einer Papierurkunde vorschreibt. Bald gelten ganz neue Spielregeln.
Krypto-Wertpapiere auf der Blockchain
Am 6. Mai passierte das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) das Plenum des Bundestages.
Mit dem eWpG wagte der deutsche Gesetzgeber eine Modernisierung des Wertpapierrechts bei gleichzeitiger Schaffung rechtssicherer regulatorischer Rahmenbedingungen und Aufsichtsstrukturen.
Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die zentrale Interessenvertretung der Alternative-Investments-Branche in Deutschland, begrüßte das Gesetz als einen Durchbruch bei der Einführung von Kryptofonds in Deutschland. Der Einbezug der Blockchain-Technologie stelle „einen pragmatischen und rechtssicheren Ansatz für Märkte, Transaktionen und Nutzer“ dar, kommentierte BAI Geschäftsführer Frank Dornseifer. Das in Deutschland bisher geltende aufwendige System der Zentralverwahrung durfte aus Sicht des BAI nicht weiter konserviert werden.
Das eWpG macht den Weg frei für die Zulassung von digitalen Wertpapieren, für die es die papierhafte Urkundenerfordernis aufhebt. Dies betrifft vorerst nur Inhaberschuldverschreibungen und zum Teil Inhaberanteilscheine (Fondsanteilsscheine).
Das Gesetz führt zwei Alternativen zu der klassisch verbrieften Inhaberschuldverschreibung ein: das elektronische Zentralregisterwertpapier und das Krypto-Wertpapier.
Das elektronische Zentralregisterwertpapier wird im zentralen Register der Wertpapierinhaber eingebucht. Diese Eintragung nimmt ein sogenannter Zentralverwahrer vor, eine zugelassene Wertpapiersammelbank oder ggf. eine Depotbank.
Bei der Registrierung eines Kryptowertpapiers kommt im Gegensatz dazu die Blockchain-Technologie ins Spiel. Die Eintragung erfolgt in einem dezentralen Kryptowertpapierregister durch einen Registerführer, den sich der Emittent frei aussuchen darf. Für eigene Blockchain-basierte Wertpapiere kann sogar der Emittent selbst ein solches dezentrales Kryptowertpapierregister führen, sofern ihm hierzu die Zulassung der BaFin vorliegt.
Das elektronische Wertpapier entsteht mit der Eintragung in nur eines dieser elektronischen Register mit dieselben Rechtswirkung wie bei der Ausstellung einer physischen Papierurkunde. Auf Weisung des Emittenten oder des aktuell Berechtigten im betreffenden Wertpapierregister geht das zugehörige Eigentum mit dem Vollzug der Umtragung des elektronischen Wertpapiers auf den neuen Berechtigten in dessen Besitz über. Jede Verfügung oder Begründung von Rechten Dritter an einem elektronischen Wertpapier bedarf der Eintragung im betreffenden Wertpapierregister, sonst ist sie unwirksam.
Für Dornseifer ist das Gesetz „eine der wichtigsten Stellschrauben für die Digitalisierung des Kapitalmarktes in Deutschland“. Die Entmaterialisierung des Wertpapiers sei in Deutschland längst überfällig gewesen.
Mit dem eWpG sei ein zentraler Meilenstein der Blockchain-Strategie der Bundesregierung erreicht.
Abgeordneten der FDP-Fraktion geht das Gesetz nicht weit genug; sie bemängeln vor allem die Nichtberücksichtigung von Aktien. Digitalisierte Aktien müssten den gleichen Eigentumsschutz bieten wie bisher übliche Eigentumsurkunden auf Papier. Die Regulierung Blockchain-basierter Vermögenswerte (der sogenannten Kryptoassets) bedürfe außerdem der Erschaffung eines innovationsfreundlichen Rechtsrahmen auf EU-Ebene.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (die sich anders als die FDP der Abstimmung enthielten) sahen eine Schwäche des Gesetzentwurfs unter anderem im Zusammenhang mit dem Manipulationspotenzial eines Krypto-Wertpapierregisters durch den registerführenden Emittenten.
Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) spricht vorerst noch ausschließlich von der Digitalisierung von Schuldverschreibungen wie Anleihen. Das Bundesfinanzministerium soll per Verordnungsermächtigung künftig auch Kryptofondsanteile regeln.
Aus Sicht des BAI überwiegen die Vorteile. Der „eigentliche Innovationsschub, nämlich die Einführung von Kryptowertpapieren auf der Basis eines Kryptowertpapierregisters“, sei durch die eingefügte Verordnungsermächtigung auf Fondsanteile ausgedehnt worden. Damit sei ein Meilenstein der deutschen Blockchain-Strategie erreicht.
Mit dem Fondsstandortgesetz wurde erst jüngst der Anlagekatalog für Spezial-AIF um Kryptowerte erweitert. Insofern sei es konsequent gewesen, dass auch Fonds selbst in die Blockchainwelt überführt würden und nicht nur selbst Kryptowerte erwerben dürften. So entfalte das Gesetz „echte Breiten- und Signalwirkung, was gerade unter Standortgesichtspunkten essenziell“ sei.
Das eWpG soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, voraussichtlich noch dieses Jahr. Spätestens nach drei Jahren ist eine Evaluierung durch die Bundesregierung vorgesehen.
Fondsstandort Deutschland
Ende April hat der Bundestag das sogenannte Fondsstandortgesetz (FoStoG) verabschiedet, um eine neue EU-Richtlinie für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds umzusetzen.
Mit dem Inkrafttreten des Fondsstandortgesetzes am 1. Juli 2021 bekommen offene inländische Spezialfonds die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der von ihnen verwalteten Werte in Kryptoassets wie den Bitcoin und/oder in die sogenannten digitalisierten Assets nach dem neuen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) anzulegen. Die neue Krypto-Quote findet bisher nur bei Spezialfonds Anwendung; Publikumsfonds müssen außen vor bleiben.
Diese Regelung dürfte Experten zufolge ein Zuflusspotenzial für Krypto-Assets in einer Größenordnung von ca. 350 Milliarden Euro schaffen.
Wertpapierinstitute der Krypto-Szene
Das Wertpapierinstitutegesetz wurde Mitte April verabschiedet und erhielt nur wenig Beachtung. Das Gesetz implementiert eine europäische Richtlinie, die mehr Handlungsfreiheiten für kleine und mittlere Wertpapierinstitute verlangte, und an Tragweite erst im Zusammenhang mit den beiden anderen Gesetzen, dem eWpG und dem FoStoG, gewinnt.
Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Werten erbringen, müssen gemäß des eWpG eine Erlaubnis nach dem WpIG beantragen und brauchen dann „nur“ eine ausreichende Risikotragfähigkeit sicherzustellen, sind jedoch von den strengeren Regeln der europäischen Capital Requirements Regulation befreit. Im Gegensatz dazu müssen sich Krypto-Verwahrer auch in Zukunft weiter nach den bisherigen, strengeren Regeln des Kreditwesengesetzes KWG richten.
Bei einem Krypto-Verwahrer handelt es sich um einen Wirtschaftsakteur, der anstelle des Besitzers eines elektronischen Wertpapieres als dessen Verwahrer im zugehörigen Wertpapierregister gelistet wird. Die Führung des Wertpapierregisters nach dem eWpG ist der Verwahrung von Krypto-Assets im Sinne des Depotgesetzes nicht gleichzustellen.
Aus den Lockdowns in die Liberalisierung?
Den öffentlichen Diskurs dominieren seit rund einem Jahr Pandemie-Zahlen und Impfnachrichten. In dieser Zeit musste sich die Wirtschaft auf Lockdowns, Homeoffice und die Turbo-Digitalisierung einstellen.
Mehr als 40% der befragten Großunternehmen haben laut Gartner mindestens ein Blockchain-Pilotprojekt am Laufen, aber nur eines von drei dieser Initiativen werde es bis in die Produktion schaffen. Reine R&D-Aktivitäten werden demnach im Jahre 2021 auf Eis gelegt. Die Schuld an dem hohen Verschnitt schreiben die Analysten der COVID-19-Pandemie zu.
In diesem angespannten Umfeld machte der Bundestag den Weg für Krypto-Finance frei. Die neue Gesetzgebung dürfte eine Lawine an Innovationen und Kapitalflüssen auslösen.
In der Wirtschaft wie auch in der Politik hat sich anscheinend die Überzeugung durchgesetzt, dass die Turbo-Digitalisierung ohne Blockchain-Technik und Krypto-Finance kaum zu schaffen ist.
Fazit
Die allgemeine Stimmung über Krypto-Werte schlägt anscheinend um. Zuvor als „spekulativ“ beschimpfte Krypto-Investments erlangen nach und nach institutionelle Legitimität.
Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) hebt das Erfordernis einer urkundlichen Verkörperung für bestimmte Klassen von Wertpapieren auf und schafft Voraussetzungen für die dezentrale Registrierung in einem Blockchain-basierten Urkundenregister. Die Konzeption und das Management von Fonds hat das Fondsstandortgesetz entbürokratisiert. Das WpIG liberalisiert Wertpapierdienstleistungen auf der Basis von Krypto-Werten, um die Startup-Szene zu entlasten.
Die neue Gesetzgebung dürfte „gewaltige Summen“ in den Märkten freisetzen, den Standort Deutschland stärken und der Blockchain-Technik zum breiten Erfolg verhelfen.
Über die Autoren: Anna Kobylinska und Filipe Pereira Martins arbeiten für McKinley Denali Inc. (USA).
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