GFT richtet den Fokus verstärkt auf KI. Der GFT AI.DA Marketplace soll die Konzeption und Implementierung KI-basierter Anwendungen beschleunigen – mit einer umfassenden Bibliothek von Anwendungsfällen sowie Methodiken, Referenzarchitekturen und vorkonfigurierten Lösungen.
Auf dem GFT AI.DA Marketplace werden das KI- und Daten-Know-how sowie die Lösungen von GFT gebündelt.
(Bild: GFT)
Mit dem GFT AI.DA Marketplace – AI.DA steht für für Artificial Intelligence & Data – möchte der Digitalisierungskonzern GFT die rasant wachsende Kundennachfrage nach prädiktiver und generativer KI-Technologie optimal bedienen.
Marika Lulay, CEO von GFT, kommentiert: „Unsere Kunden haben in den vergangenen Jahren viel in die Modernisierung ihrer Plattformen investiert.“ Mit intelligenten KI-Lösungen könnten sie deren Nutzen nun exponentiell steigern. „Mit GFT AI.DA Marketplace helfen wir Kunden bei der grundlegenden Herausforderung, die richtige Kombination an KI-Lösungen auszuwählen. Wir integrieren die Nutzung von Datenplattformen, um die Produktivitat zu steigern, aber ebenso auch das Erlebnis für die Endnutzer zu verbessern.“
Ein Beispiel für das Potenzial der neuen KI-Lösungen innerhalb von GFT AI.DA Marketplace sei der GFT Banking Agent. Dieser virtuelle Assistent mache es Bankkunden möglich, nahezu alle Bankgeschäfte zeitsparend in Umgangssprache abzuwickeln. Banken wiederum könnten damit ihren Kundenservice verbessern und gleichzeitig die Effizienz steigern. Innerhalb von drei Monaten, so GFT, könne man die Lösung implementieren. Weitere Highlights im modularen Baukastensystem von GFT AI.DA Marketplace seien:
GFT Visual Inspection für eine schnelle, einfache und effektive Qualitätskontrolle,
GFT Fraud Detection zum Schutz vor unberechtigten Zahlungen,
GFT AI Impact Beta für eine einfachere und schnellere Softwareproduktion.
GFT kooperiert u.a. mit Google Cloud, Microsoft Azure und Amazon Web Services. Dies soll möglichst hohe Effizienz und Sicherheit bei der Integration von KI-Lösungen in IT-Infrastrukturen gewährleisten.
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Stand vom 30.10.2020
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