Laut einer Analyse des Huobi Research Institutes verhält sich das im August implementierte EIP-1559-Upgrade des Ethereum-Netzwerks nicht immer wie erwartet. Die Marktforscher sehen in vier Punkten überraschende Abweichungen.
Das Huobi Research Insitute hat sich mit dem Ethereum-Upgrade EIP-1559 befasst.
Das Huobi Research Institute hat sich im Rahmen eines Reports mit den Auswirkungen des EIP-1559-Upgrades befasst, das gemeinsam mit dem „London“-Update in der Ethereum-Chain live ging. Laut dem Bericht hat das Upgrade vier Phänomene verursacht, die nicht immer den Erwartungen entsprechen.
Gebühren nicht signifikant reduziert
Als ersten Punkt nennt das Huobi Institute die nicht signifikant gefallenen Transaktionsgebühren. Im Gegenteil seien sie sogar in US-Dollar betrachtet bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gestiegen, was die Marktforscher auf ebenfalls gestiegene ETH-Kurse zurückführen. Auch die durch EIP-1559 eingeführten Änderungen am Gas-Verfahren hatten kaum Auswirkungen auf die Höhe der Preise in Gwei. Als Grund dafür sehen die Experten, dass EIP-1559 grundsätzlich eher für höhere Effizienz als für niedrigere Gebühren sorgen soll.
Das Huobi Institute sieht außerdem einen deutlichen Anstieg des täglichen Gas-Verbrauchs seit dem „London“-Fork und folgert daraus eine um rund zehn Prozent erhöhte Blockkapazität. Probleme mit Transaktionsüberlastungen seien dadurch zu einem gewissen Grad abgemildert worden. Die Markforscher führen dies auf das variable Design der Blockgröße zurück, das mit EIP-1559 eingeführt wurde. Insgesamt sei dadurch die Block Utilization Rate von 50 Prozent auf 51,7 Prozent gestiegen.
Inflation verlangsamt, Einnahmen gleichbleibend
Von EIP-1559 wurde zudem befürchtet, einen deflationären Effekt auf Ethereum auszuüben. Dies hat sich laut dem Huobi Institute nicht bestätigt. Stattdessen wurde lediglich die bestehende Inflation etwas gemildert. Eine Deflation konnte dieser Effekt bislang nicht einleiten.
Als vierten Effekt melden die Experten, dass nach dem „London“-Fork keine signifikanten Einbußen in Sachen Mining-Verdienste zu verzeichnen waren. Zuvor wurde von vielen Beobachtern erwartet, dass EIP-1559 das Einkommen von Minern reduzieren würde. Dies hat sich nicht bestätigt, im Gegenteil wurde bei Betrachtung in US-Dollar sogar eine Zunahme der Miner-Verdienste registriert. Auf Basis von ETH ist nur ein leichter Rückgang sichtbar. Als möglichen Grund dafür nennt das Huobi Institute, dass mehr als 80 Prozent der Transaktionen im aktuellen Block im ursprünglichen Legacy-Modus abgewickelt werden. Auf den EIP-1559-Modus entfallen dagegen nur rund 20 Prozent.
(ID:47629785)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.