Google erweitert das bestehende Bug-Bounty-Programm für den App-Marktplatz Google Play und lanciert gleichzeitig ein neues Datenschutz-Programm. Sicherheitslücken und potenzieller Datenmissbrauch sollen dadurch eingeschränkt und verhindert werden.
Google honoriert das Aufdecken von Schwachstellen in Apps und will gegen die missbräuchliche Datennutzung in Apps und Chrome Extensions vorgehen.
(Bild: Google)
Google weitet das Google Play Security Reward Program (GPSRP) auf alle Apps im Play Store aus, die 100 Millionen Mal oder öfter installiert wurden. Finden Programmierer und Sicherheitsforscher kritische Sicherheitslücken in solchen Apps, erhalten sie eine Belohnung, selbst wenn die jeweiligen Entwickler keine Richtlinie zur Offenlegung von Sicherheitsrisiken oder ein Bug-Bounty-Programm haben.
Google hilft dann dabei, identifizierte Schwachstellen an den oder die betroffenen App-Entwickler weiterzugeben. Betreiben die Entwickler eigene Bug-Bounty-Programme, was Google ausdrücklich empfiehlt, können Forscher deren Belohnungen zusätzlich sammeln.
Google selbst profitiert, da es die Schwachstellen-Daten von GPSRP nutzt, um andere per Google Play vertriebene Anwendungen auf ähnliche Schwachstellen überprüfen. Im Jahr 2018 beispielsweise hat das Programm über 30.000 Entwicklern dabei geholfen, mehr als 75.000 Apps noch vor ihrer Auslieferung an die Endbenutzer zu reparieren.
Datenschutz-Belohnungsprogramm
Neu gestartet ist vergangene Woche das Developer Data Protection Reward Program, kurz DDPRP. Dieses Belohnungsprogramm wurde gemeinsam mit HackerOne entwickelt, um Datenmissbrauch in Android-Anwendungen, OAuth-Projekten und Chrome-Erweiterungen zu identifizieren und zu minimieren. Entsprechend ruft Google dazu auf, Apps zu melden, die gegen die Programmrichtlinien von Google Play, Google API oder Google Chrome Web Store Extensions verstoßen.
Das Programm soll aufdecken, wenn persönliche Daten ohne Zustimmung des Benutzers verwendet, verkauft oder unerlaubt wiederverwendet werden. Belohnt wird jeder, der den Missbrauch von Daten eindeutig nachweisen kann. Bei einem verifizierten Datenmissbrauch wird die entsprechende App oder Chrome-Erweiterung aus Google Play oder Google Chrome Web Store entfernt. Greift ein App-Entwickler missbräuchlich auf eingeschränkte Bereiche von Google Mail zu, wird sein API-Zugriff entfernt.
Eine Belohnungstabelle oder maximale Belohnung hat Google noch nicht definiert. In seinem Blog-Beitrag rechnet Kanika Sachdeva, Produktmanager für Google Play, je nach Auswirkung allerdings mit einer Prämie von bis zu 50.000 US-Dollar netto für einen einzelnen Bericht.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.