Der als Steuerparadies bekannte US-Bundestaat Delaware hat ein Gesetz zum Wertpapierhandel auf Basis von Netzwerken elektronischer Datenbanken verabschiedet – und legitimiert damit Blockchains als Ledger.
Der US-Bundestaat Delaware legitimiert Blockchain-Technologie für den Wertpapierhandel.
(Bild gemeinfrei: Pexels.com)
Delaware beherbergt fast so viele Unternehmen wie Einwohner – eine Folge der unternehmensfreundlichen Steuerpolitik. Von daher ist das besondere Interesse der Region am Thema Blockchain verständlich, schließlich wird auch dieser Technologie ein enormes Sparpotenzial insbesondere für den Wertpapierhandel unterstellt.
Unter dem Titel „An Act To Amend Title 8 Of The Delaware Code Relating To The General Corporation Law“ wurde der im Mai 2017 eingereichte Vorschlag nun final durch den Gouverneur unterzeichnet. Das Gesetz richtet sich an „Netzwerke elektronischer Datenbanken“ und nennt Distributed Ledgers und Blockchains explizit als Beispiele. Adressiert werden sowohl Transaktionen selbst als auch die Dokumentation.
Unternehmen und eingesetzte Systeme müssen dabei im Wesentlichen vier Bedingungen erfüllen: Grundsätzlich müssen die Einträge in herkömmliche Papierform konvertiert werden können. Unternehmen müssen vor Aktionärsversammlungen Teilnehmerlisten bereitstellen; zudem werden konkrete Regeln für Liste und Bereitstellung gesetzt. Drittens müssen alle in den Sektionen 56, 159, 217(a) und 218 aufgelisteten Informationen gespeichert werden. Und viertens müssen alle Transfers gemäß „Uniform Commercial Code—Investment Securities“ ebenso verzeichnet werden.
Vorbildcharakter
Die verlinkten Gesetzesdokumente geben einen sehr detaillierten Einblick. Das Gesetz und seine künftige Umsetzung dürften auf Grund der exponierten Stellung von Delaware Vorbildcharakter haben – auch und zumindest für andere so genannte Steuerparadiese. Und daraus ergeben sich Perspektiven für Entwickler, da Unternehmen nun eine rechtliche Grundlage haben, Blockchain-Technologien im Wertpapierhandel einzusetzen – und entsprechend in Expertise und Fortbildung investieren müssen.
(ID:44808606)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.