Innovationspreis erhalten Blockchain-Kooperation der Justiz ausgezeichnet

Martin Hensel |

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Das bayerische Justizministerium und die Bundesnotarkammer erproben derzeit eine digitale Version von notariellen Vollmachten und Erbscheinen auf Blockchain-Basis. Jetzt wurde das Projekt mit dem „Innovationspreis Reallabore“ ausgezeichnet.

Auch beim eGovernment-Wettbewerb liegt das digitale Gültigkeitsregister gut im Rennen.
Auch beim eGovernment-Wettbewerb liegt das digitale Gültigkeitsregister gut im Rennen.
(Bild: obs/Bundesnotarkammer Berlin/Yuichiro Chino)

Die Auszeichnung wurde Ende Mai von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verliehen. Das Projekt konnte sich gegen 125 andere Kandidaten durchsetzen und wurde zusammen mit acht weiteren Beträgen von einer Jury zum Sieger erklärt. Zudem zählt es in der Kategorie „Bestes Kooperationsprojekt“ des eGovernment-Wettbewerbs zu den drei Finalisten. Die Gewinner werden im September ausgezeichnet.

„Die Welt von morgen ist digital. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für die Justiz nutzen. Das Projekt ist die erste Blockchain-Kooperation im Bereich der Justiz. Die Blockchain-Technologie kann bestimmte Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Der Preis ist eine schöne Auszeichnung für unsere Innovationsfreude“, freute sich der bayerische Justizminister Georg Eisenreich im Rahmen der Verleihung des Innovationspreises.

Schutz für sensible Dokumente

Das Projekt von Justiz und Notaren dreht sich um ein neues digitales Gültigkeitsregister, dessen Prototyp bereits im Einsatz ist. Wissenschaftliche Begleitung stellt dabei das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT). Die grundsätzliche Anforderung: Notarielle Vollmachten und von Gerichten erteilte Erbscheine müssen besonders gut vor Missbrauch geschützt werden. Sie dürfen zudem nur während ihrer Gültigkeit im Umlauf bleiben.

Dank der Blockchain-Basis ist das Register jederzeit missbrauchssicher und ermöglicht die Validierung von Vollmachten oder Erbscheinen. Dies soll nicht nur Daten schützen, sondern auch die Verwendung der Urkunden für Bürger, Notare und Gerichte vereinfachen. Papierurkunden und langwierige Verfahren zur Kraftloserklärung wären dadurch überflüssig. „Was in der Papierwelt drei Monate dauert, könnte künftig mit drei Klicks erledigt sein“, so Eisenreich. Zusätzlich liefert das Projekt Erkenntnisse rund um die Digitalisierung anderer Dokumente, wie etwa Führerscheine oder vollstreckbare Gerichtsurteile.

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